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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der House Stark GmbH / Geschäftsführerin Tasja Aline Stark und den Mitgliedern des Trainings- und Therapiezentrums Stark, Wallau. Als Ausnahme gelten individuelle Sondervereinbarungen, die gesondert schriftlich fixiert wurden.
Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die mit der House Stark GmbH oder der Vorinhaberin des bis dato genannten Therapie- und Trainingszentrums Storiefit, Frau Liesbet Van Lier (bis 31.10.2022) einen Vertrag abgeschlossen haben, dessen Inhalt die Benutzung aller freigegebenen Trainingsanlagen und, soweit vertraglich vereinbart, zur Teilnahme an entsprechenden Kursen berechtigt.

1. Vertragsvereinbarungen

1.1.    Der Antrag auf eine Mitgliedschaft im Trainings- und Therapiezentrum Stark setzt ein verbindliches Angebot an die 
          House Stark GmbH voraus. Dies wird durch Mitarbeiter der House Stark GmbH in Form eines Mitgliedsvertrages
          schriftlich fixiert. Mit Annahme dieses Angebotes der House Stark GmbH durch das Mitglied wird der Vertrag
          geschlossen.
          Widerruft die House Stark GmbH oder das Mitglied dieses Angebot nicht innerhalb von 28 Tagen, so gilt das
          Angebot als angenommen.
1.2.    Der Mitgliedsbeitrag und der darin enthaltene Leistungsumfang, sowie die Vertragslaufzeit und individuelle
          Vereinbarungen wird in der Mitgliedschaftsvereinbarung fixiert.

2. Beitragszahlungen

2.1.    Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich abgebucht. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in
          Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit sofort zur
          Zahlung fällig.
2.2. 
   In diesem Fall ist die House Stark GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.

3. Preiserhöhungen

3.1.    Die House Stark GmbH ist berechtigt den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft
          um maximal 10 % des Mitgliedsbeitrages inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr zu erhöhen.
          Das Recht steht der House Stark frühestens jeweils nach Ablauf der Vertragsmindestlaufzeit seit Vertragsschluss bzw.            der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der House Stark unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren
          Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils
          nur für die Zukunft, auszuüben.
          Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der House Stark
          GmbH dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
3.2.    Macht die House Stark GmbH von Ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber            rechtzeitig, spätestens jedoch vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene
          E-Mail-Adresse oder postalisch mitteilen.

4. Preisanpassungsrecht durch Veränderung des
     Umsatzsteuersatzes

4.1.    Durch die monatlich vereinbarten Beiträge ist die House Stark GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu 
          erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den
          erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
          Die House Stark GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§126b BGB) ausüben.
          Die Preiserhöhung wird ab der gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer wirksam.
4.2.    Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend.
          Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.

5. Rücklastschriften

5.1.    Bei Rücklastschriften trägt der Kunde eine Rücklastschriftgebühr von 5,00€. Weist der Kunde nach, dass der Schaden
          durch die fehlende Kontodeckung geringer als 5,00€ ist, trägt der Kunde lediglich die tatsächlichen Kosten der

          Rücklastschrift zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2,00€.

6. Ruhezeiten

6.1.    Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Einziehung zur Bundeswehr kann das Mitglied durch Vorlage
          eines entsprechenden Attests die Mitgliedschaft „ruhen“ lassen. Das Mitgliedschaftsverhältnis ruht dabei ab dem
          Zeitpunkt der Bekanntgabe eines, der oben genannten Umständen.
          Das Ende der Mitgliedschaftslaufzeit ändert sich entsprechend der Ruhezeit.

7. Haftungsausschuss

7.1.    Die Haftung der House Stark GmbH für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen,   
          Wertgegenständen und Geld wird ausgeschlossen, es sein denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob
          fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der House Stark GmbH und deren Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit
          zurückzuführen.
          Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung.
7.2.    Bei Unfällen haftet die House Stark GmbH im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht
          für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für solche Schäden, die von der House Stark
          GmbH und deren Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.

Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


Gerichtsstand ist Biedenkopf.


Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.

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