Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der House Stark GmbH / Geschäftsführerin Tasja Aline Stark und den Mitgliedern des Trainings- und Therapiezentrums Stark, Wallau. Als Ausnahme gelten individuelle Sondervereinbarungen, die gesondert schriftlich fixiert wurden.
Als Mitglieder werden Personen bezeichnet, die mit der House Stark GmbH oder der Vorinhaberin des bis dato genannten Therapie- und Trainingszentrums Storiefit, Frau Liesbet Van Lier (bis 31.10.2022) einen Vertrag abgeschlossen haben, dessen Inhalt die Benutzung aller freigegebenen Trainingsanlagen und, soweit vertraglich vereinbart, zur Teilnahme an entsprechenden Kursen berechtigt.
1. Vertragsvereinbarungen
1.1.
Der Antrag auf eine Mitgliedschaft im Trainings- und Therapiezentrum Stark setzt ein verbindliches Angebot an die
House Stark GmbH voraus. Dies wird durch Mitarbeiter der House Stark GmbH in Form eines Mitgliedsvertrages
schriftlich fixiert. Mit Annahme dieses Angebotes der House Stark GmbH durch das Mitglied wird der Vertrag geschlossen.
Widerruft die House Stark GmbH oder das Mitglied dieses Angebot nicht innerhalb von 28 Tagen, so gilt das Angebot als angenommen.
1.2.
Der Mitgliedsbeitrag und der darin enthaltene Leistungsumfang, sowie die Vertragslaufzeit und individuelle Vereinbarungen wird in der Mitgliedschaftsvereinbarung fixiert.
2. Beitragszahlungen
2.1.
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich abgebucht. Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als 2 Monatsbeiträgen in Verzug, so werden die gesamten zukünftigen Monatsbeiträge bis zur nächsten Kündigungsmöglichkeit sofort zur Zahlung fällig.
2.2.
In diesem Fall ist die House Stark GmbH berechtigt, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden.
3. Preiserhöhungen
3.1.
Die House Stark GmbH ist berechtigt den monatlichen Mitgliedsbeitrag einmal jährlich mit Wirkung für die Zukunft um maximal 10 % des Mitgliedsbeitrages inkl. MwSt. pro abgelaufenem Vertragsjahr zu erhöhen.
Das Recht steht der House Stark frühestens jeweils nach Ablauf der Vertragsmindestlaufzeit seit Vertragsschluss bzw. der letzten Preisanpassung zu. Es bleibt der House Stark unbenommen, das Recht nicht oder zu einem späteren Zeitpunkt, auch unter Addition von in der Vergangenheit nicht geltend gemachten Erhöhungsrechten, jedoch jeweils nur für die Zukunft, auszuüben.
Die Preiserhöhungen dürfen nicht dazu führen, dass der angepasste Preis im Verhältnis zu den von der House Stark GmbH dann erbrachten Leistungen unangemessen ist.
3.2.
Macht die House Stark GmbH von Ihrem Recht auf Preisanpassung Gebrauch, wird sie dies dem Mitglied gegenüber rechtzeitig, spätestens jedoch vor Geltung des neuen Preises, durch Nachricht an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder postalisch mitteilen.
4. Preisanpassungsrecht durch Veränderung des
Umsatzsteuersatzes
4.1.
Durch die monatlich vereinbarten Beiträge ist die House Stark GmbH berechtigt, den monatlichen Beitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Beitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt.
Die House Stark GmbH wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§126b BGB) ausüben.
Die Preiserhöhung wird ab der gesetzlichen Erhöhung der Umsatzsteuer wirksam.
4.2.
Soweit sich die gesetzliche Umsatzsteuer ermäßigt, ermäßigt sich der monatliche Beitrag entsprechend.
Die Ermäßigung tritt mit der Verringerung der Umsatzsteuer ein.
5. Rücklastschriften
5.1.
Bei Rücklastschriften trägt der Kunde eine Rücklastschriftgebühr von 5,00€. Weist der Kunde nach, dass der Schaden durch die fehlende Kontodeckung geringer als 5,00€ ist, trägt der Kunde lediglich die tatsächlichen Kosten der Rücklastschrift zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 2,00€.
6. Ruhezeiten
6.1.
Bei nachgewiesener Krankheit, Schwangerschaft oder Einziehung zur Bundeswehr kann das Mitglied durch Vorlage eines entsprechenden Attests die Mitgliedschaft „ruhen“ lassen. Das Mitgliedschaftsverhältnis ruht dabei ab dem Zeitpunkt der Bekanntgabe eines, der oben genannten Umständen.
Rückwirkend können Ruhezeiten maximal 8 Wochen mit entsprechendem Nachweis berücksichtigt werden.
Das Ende der Mitgliedschaftslaufzeit ändert sich entsprechend der Ruhezeit.
7. Termine
Für alle im Trainings- und Therapiezentrum vereinbarten Termine (z. B. Geräteeinweisung, Check-up, Trainingstermine) gilt folgende Regelung:
7.1.
Vereinbarte Termine werden verbindlich und ausschließlich für das Mitglied reserviert. Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, wird um eine möglichst frühzeitige Absage, spätestens jedoch 24 Stunden vor dem
vereinbarten Termin, gebeten. In diesem Fall entstehen dem Mitglied keine Kosten.
7.2.
Bei kurzfristigen Absagen (weniger als 24 Stunden vor Terminbeginn) oder Nichterscheinen ohne vorherige Absage
behält sich das Trainings- und Therapiezentrum vor, eine Ausfallrechnung zu stellen.
In nachweisbaren Ausnahmefällen, wie z. B. bei plötzlich auftretender Erkrankung oder einem unvorhersehbaren Notfall, kann auf die Berechnung des Ausfallhonorars verzichtet werden.
Das Ausfallhonorar dient dem Ausgleich des Aufwands, der durch die verbindliche Terminreservierung sowie den damit verbundenen personellen und organisatorischen Einsatz entsteht, und berücksichtigt zudem, dass der Termin in dieser Zeit nicht anderweitig vergeben werden konnte.
8. Haftungsausschuss
8.1.
Die Haftung der House Stark GmbH für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Kleidung, Sachen, Wertgegenständen und Geld wird ausgeschlossen, es sein denn, der Verlust oder die Beschädigung ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der House Stark GmbH und deren Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit zurückzuführen.
Abschließbare Umkleideschränke stehen kostenlos zur Verfügung.
8.2.
Bei Unfällen haftet die House Stark GmbH im Rahmen der abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und für solche Schäden, die von der House Stark GmbH und deren Mitarbeiter im Rahmen der Arbeitszeit vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Biedenkopf.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser
Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
